Unser Mitarbeiter fällt wegen Rückenbeschwerden wiederholt aus. Nach einem dreiwöchigen Ferienaufenthalt im Ausland reichte er ein handschriftliches Arztzeugnis eines ausländischen Arztes für eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit während der gesamten Ferienzeit ein. Die Krankentaggeldversicherung lehnt die Zahlung von Taggeldern ab. Wie ist die rechtliche Lage?