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Kann ich Vorsorgegeld aus der Säule 3a für den Grundstückerwerb beziehen?

Veröffentlicht am

21. August 2025

Schlagwörter

Sabrina Sidler

Mandatsleiterin Steuern, M.A. in Wirtschaftswissenschaften, Gewerbe-Treuhand AG

Mandatsleiterin Steuern, M.A. in Wirtschaftswissenschaften, Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Säule 3a-Gelder dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden. Die Säule 3a kennt aber Ausnahmen, ähnlich wie die 2. Säule. So ist ein Vorbezug für den Erwerb einer selbstbewohnten Liegenschaft oder von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft möglich, wenn die mitfinanzierte Wohnung selbst benutzt wird («WEF-Bezug»). Mit einem Vorbezug kann die Hypothek amortisiert oder eine Renovation finanziert werden, wenn es sich um eine selbstbewohnte Liegenschaft handelt. Ein Zweitwohnsitz, wie ein Ferienhaus/-wohnung oder ein Renditeobjekt, kann nicht mit 3a-Geldern finanziert werden.

Bezüge der Säule 3a sind alle fünf Jahre möglich. Dabei dürfen auch Teilbezüge geltend gemacht werden. Wurde das Alter der ordentlichen Bezugsberechtigung erreicht (fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter), muss das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden. Weitergehende Einschränkungen, wie diese bei Vorbezügen aus der 2. Säule teilweise bestehen, gilt es nicht zu beachten. Ebenfalls besteht weder die Pflicht noch die Möglichkeit zur Rückzahlung des Vorbezuges der Säule 3a-Gelder.

Bezüge aus der Säule 3a unterliegen der Einkommenssteuer und werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert (Art. 38 DBG). Die Steuersätze sind beim Bund und in den meisten Kantonen progressiv. Mit auf mehrere Jahre verteilten Auszahlungen (wie im vorliegenden Fall durch WEF-Bezüge) wird die Steuerlast erheblich reduziert. Weil die Auszahlungen gestaffelt und dadurch kleiner werden, können die Progression gebrochen und die Steuerbelas-tung reduziert werden.