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Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) steht grundsätzlich überzeugt hinter dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Standortförderung im Kanton Luzern.

Mit den zusätzlichen - ohne politisches oder strategisches Zutun des Kantons Luzern - erzielten Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuern bietet sich eine willkommene doppelte Chance.

Einerseits das Fundament der wirtschaftlichen Ansiedlungen zu stärken und andererseits generell die Rahmenbedingungen für die Luzerner Unternehmen.

Und für die Bevölkerung zu verbessern.

CHANCE FÜR BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN - KGL STÜTZT NEUE STANDORTFÖRDERUNG

Veröffentlicht am 10. Juni 2025

Die OECD-Mindeststeuer betrifft zwar nur wenige Luzerner Unternehmen. Diese Gruppe ist aber existenziell wichtig für die Einnahmen. Entsprechend ist die Strategie alternativlos, den Nachteil in Sachen Standortattraktivität zu kompensieren. Gleichzeitig fliessen dem Kanton Luzern ohne eigenes Zutun steuerliche Mehreinnahmen zu.

Der KGL anerkennt die herausfordernde wirtschafts- und finanzpolitische Ausgangslage für den Kanton Luzern. Es ist eine Herausforderung für den Regierungsrat, eine passende Gesetzgebung vorzulegen. Ein politischer Kompromiss ist erforderlich.

Ein erheblicher politischer Verteilkampf ist zu erwarten. Ein Grundkonsens über die Verwendung der Mittel ist unerlässlich. Der KGL hat sich dafür stark gemacht, dass für die Verwendung der Mehreinnahmen so wenig gebundene Ausgaben wie möglich vorgesehen werden.

Der KGL als Vertreter der KMU-Wirtschaft betont die Wichtigkeit die Chancengerechtigkeit im System mit den direkten Fördermassnahmen für die Unternehmen: Das System muss so ausgestaltet sein, dass grundsätzlich so viele Firmen wie möglich Chancen zur Teilhabe sehen.

Ausdrücklich zu begrüssen ist, dass die vorliegende Gesetzesgrundlage flexibel gestaltet ist. Es ist unabdingbar, dass sie bei Bedarf auch kurzfristig skalierbar und anpassbar ist. Dies insbesondere dann, wenn es zu massgeblichen Abweichungen der tatsächlichen Steuererträge kommt oder die internationalen Regulatorien Veränderungen erfahren. Denn das OECD-Mindeststeuersystem ist alles andere als in Stein gemeisselt, wie die stockende Umsetzung der Mitgliederländer zeigt. Zudem können sich auch die übergeordneten, internationalen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sehr rasch ändern, wie man derzeit miterleben kann.

Zu den staatspolitischen und juristischen Herausforderungen in der Vereinbarkeit der OECD-Spielregeln mit den im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Massnahmen zur Luzerner Standortförderung äussert sich der KGL nicht. Dies zu bewerten, bzw. sicherzustellen, ist Aufgabe von Regierung und Verwaltung sowie den von ihnen beigezogenen Experten.

Medienmitteilung