Ab 2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich ausgeglichen werden. Diese Änderung richtet sich an alle Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden.
Nutzen Sie diese Neuerung, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln.
Ab 2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich ausgeglichen werden. Diese Änderung richtet sich an alle Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden.
Nutzen Sie diese Neuerung, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln.
Ab 2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich ausgeglichen werden. Diese Änderung richtet sich an alle Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden.
Nutzen Sie diese Neuerung, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln.
Michèle Vogel
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen, Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Gewerbe-Treuhand AG
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen, Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Gewerbe-Treuhand AG
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2025 die Möglichkeit des nachträglichen Einkaufs in die Säule 3a eingeführt. Dank dieser neuen Regelung können Beitragslücken der letzten zehn Jahre durch nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a geschlossen werden. Diese Einkäufe können von den Steuern abgezogen werden. Sie werden zusätzlich zu den regulären Jahresbeiträgen geleistet.
Was eine Beitragslücke ist
Eine Beitragslücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem zulässigen Jahresbeitrag und dem tatsächlich einbezahlten Betrag. Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
Besteht in einem Jahr kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, entsteht in diesem Jahr keine Beitragslücke, da der zulässige Jahresbeitrag null Franken beträgt.
Die maximale Höhe des Einkaufs
Die maximale Einkaufssumme pro Jahr ist auf den Betrag der «kleinen» Säule 3a von derzeit 7'258 Franken beschränkt. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende.
Die Schliessung von Beitragslücken
Die Schliessung einer Jahresbeitragslücke kann nur durch einen einmaligen Einkauf erfolgen. Eine einzelne Jahresbeitragslücke kann nicht durch mehrere Jahreseinkäufe geschlossen werden. Hingegen können mehrere (kleine) Jahresbeitragslücken mit einem Einkauf geschlossen werden.
Der Antrag Für den Einkauf
Im Gegensatz zum ordentlichen Jahresbeitrag muss der Einkauf in die Säule 3a vorgängig bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für einen Einkauf erfüllt, genehmigt die Vorsorgeeinrichtung den Einkauf.
Da die Administration einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln.
So funktioniert der Einkauf
Beitragslücken prüfen: Die Differenz zwischen den möglichen und den tatsächlich geleisteten Beiträgen der letzten zehn Jahre berechnen. Einkauf beantragen: Die Bankstiftung oder Versicherungseinrichtung kontaktieren und den Antrag einreichen. Ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Jahre, für die ein Einkauf erfolgen soll, ist erforderlich. Steuervorteile nutzen: Ein Einkauf reduziert das steuerbare Einkommen.
Wichtige Einschränkungen
Einkäufe sind nur möglich, wenn der laufende Jahresbeitrag vollständig bezahlt ist. Ein Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a schliesst spätere Einkäufe aus. Beitragslücken vor 2025 können nicht geschlossen werden.
Steuerplanerische Massnahmen
In gewissen Lebenssituationen kann es aus steuerplanerischer Sicht sinnvoll sein, bewusst eine Beitragslücke zu schaffen und sich später in die Säule 3a einzukaufen. Zum Beispiel bei einem bevorstehenden Wohnsitzwechsel in eine Gemeinde/Kanton mit einem höheren Steuersatz.
Ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a ist somit frühestens im Jahr 2026 (zur Schliessung der Beitragslücke 2025) möglich.
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