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Wer den Ruhestand planen oder ein Testament erstellen möchte, steht vor vielen Fragen.

Bei der Vorsorgeplanung sind Entscheidungen zu den verschiedensten Themen zu fällen wie Recht, Steuern, Finanzen und Immobilien.

Eine ganzheitliche Vorsorgeberatung – persönlich, verständlich und abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation – ist unerlässlich

und verhindert nachteilige Folgen.

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Michèle Vogel Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung

Beraterin Lohn- und Personalwesen, Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Gewerbe-Treuhand AG

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Gegenseitige Meistbegünstigung: Der überlebende Ehegatte und/oder Partner kann durch erbrechtliche Vorkehrungen begünstigt werden. Regeln Ehegatten nichts, wird beim Tod eines Ehegatten das gemeinsam erwirt-schaftete Vermögen (Errungenschaft) hälftig zwischen dem Nachlass des Verstorbenen und dem überlebenden Ehegatten aufgeteilt.

Ein Ehevertrag, der öffentlich beurkundet werden muss, ist erforderlich, wenn die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehegatten zukommen soll. Dieser kann mit einem Erbvertrag kombiniert werden, worin die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden oder bei Volljährigkeit auf ihren Pflichtteil verzichten.

Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, haben gegenseitig keinen gesetzlichen Erbanspruch. Deshalb ist ein Testament/Erbvertrag unerlässlich, um den Partner zu begünstigen.

Interessenswahrung bei eigener Urteilsunfähigkeit

Mit dem Vorsorgeauftrag können für den Fall einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit (Unfall, Schlaganfall oder Demenz) Vertrauenspersonen mit der Wahrung der persönlichen Interessen eingesetzt werden. Diese Wunschpersonen können gemäss festgelegten Vorgaben handeln, ohne dass zusätzliche Zustimmungen durch die KESB notwendig sind.

Finanzielle Vorsorge für ein sicheres Einkommen im Alter

Um steuerlich und finanziell keine bösen Überraschungen im Alter zu erleben, lohnt es sich, frühzeitig (ab dem 50. Altersjahr) einen Blick auf die Pensionsplanung zu werfen. Bei der AHV kann kostenlos ein Auszug aus dem individuellen Konto pro versicherte Person bestellt werden.

Im Weiteren weist die Pensionskasse vielleicht Einkaufslücken auf. Diese können freiwillig geschlossen werden. Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lücke über mehrere Jahre verteilt geschlossen wird, um langfristig vom Steuervorteil profitieren zu können. Auch sollte nur in die Pensionskasse eingekauft werden, wenn diese «gesund» ist. Vor einem Einkauf deshalb immer prüfen, wie der aktuelle Deckungsgrad und die Verzinsung sind. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Beitragsrückgewähr im Todesfall. Was geschieht mit den Einkäufen, falls die versicherte Person vor der Pensionierung versterben sollte?

In eine seriöse Pensionsplanung fliessen neben den Zielen und Wünschen auch die finanziellen Bedürfnisse im Alter ein. Ein Ausgabenbudget hält fest, wie hoch die langfristigen Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung sein werden.

Beim Bezug der Vorsorgegelder wird auf eine steueroptimierte, gestaffelte Auszahlung geachtet. Eine wichtige Entscheidung gilt es zu treffen, wenn es um den Bezug des Pensionskassenguthabens geht. Rente oder Kapital? Diesen Entscheid kann die versicherte Person nur einmal treffen und trägt die Auswirkungen danach lebenslang nach der Pension.

Vielleicht ist auch eine Teil- oder Frühpensionierung geplant. Es gilt also einerseits fürs Portemonnaie und anderseits mit Herz zu entscheiden.